Ärzteschutzversicherung
Die Ärzteschutzversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz durch ihre Tätigkeit als Arzt und auch für sämtliche Heilnebenberufler.
Im Ärztegesetz ist festgehalten, dass vor allem eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung für niedergelassene Ärzte vorzuweisen ist. Ohne diesen Versicherungsschutz darf der niedergelassene Arzt seinen Beruf nicht ausüben.
Umso wichtiger ist die Haftpflichtversicherung für Ärzte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. Diese kann individuell auf den jeweiligen Arzt mit verschiedensten Deckungsvarianten abgestimmt werden und bietet danach umfassenden Schutz für seine Tätigkeit. Angefangen von der Haftpflicht-, über die Unfall-, bis hin zur Rechtsschutzversicherung sind Sie individuell nach Ihren Bedürfnissen geschützt. Vor allem die Berufshaftpflichtversicherung ist besonders wichtig für Sie, da Sie diese vor Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritter schützt.